1. Der Kauf eines Abonnements ist nur direkt über den Kulturkreis möglich. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. Mit der Anmeldung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Abonnenten und dem Kulturkreis zustande. Die Abonnementsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

2. Für Abonnenten verlängert sich das Abonnement grundsätzlich um eine weitere Spielzeit, sofern es nicht bis zum 30. April des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Mit der Verlängerung akzeptiert der Abonnent den Preis, die Aufführungstermine und die Programmgestaltung der Abonnementsreihe.  Das Abonnement gilt für die Dauer einer Spielzeit und kann während der Spielzeit nicht gekündigt werden.

3. Die bestellte Abonnements-Eintrittskarte wird dem Abonnenten rechtzeitig vor Beginn der Spielzeit zugestellt. Unabhängig hiervon wird der volle Betrag des Abonnementspreises fällig. Der Betrag ist auf das Konto Nr. 10 587 bei der Kreissparkasse Emsland einzuzahlen oder zu überweisen.

4. Die Abonnements-Eintrittskarte ist übertragbar. Für die Bezahlung des Abonnementspreises ist derjenige verantwortlich, auf dessen Namen die Karte ausgestellt ist. Die Abonnementspreise liegen erheblich unter den Preisen für Tageskarten.

5. Preisermäßigungen von 50 % erhalten in allen Preisgruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises folgende Personengruppen:
  • Schüler, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
  • Behinderte (ab 70%-Grad der Behinderung) und eine Begleitperson, wenn der Behinderte wegen seiner Behinderung auf eine Begleitperson angewiesen ist.
  • Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfeempfänger mit Wohnsitz innerhalb der Grenzen der Stadt Papenburg.
Daneben können die zum berechtigten Personenkreis im Sinne des Familienprogrammes der Stadt Papenburg gehörenden Personen gegen Vorlage des Familienpasses eine Ermäßigung von 50 % erhalten.
Gruppen ab 20 Personen können eine Gruppenermäßigung von 10 % bei Eintrittspreisen im freien Verkauf erhalten.
Preisermäßigt erworbene Abonnements- bzw. Einzelkarten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Der Nachweis für eine Preisermäßigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.

6. Bei Buchung unterschiedlicher Abonnementsreihen, in denen gleiche Veranstaltungstermine vorkommen, werden die entsprechenden Abonnementspreise herabgesetzt.Die Veranstaltungen beginnen pünktlich zu den angegebenen Zeiten. Zu spät kommende Besucher/innen können nur in den Pausen eingelassen werden und verlieren ihren Anspruch auf den erworbenen Sitzplatz.

7. Im Laufe der Spielzeit zwingend notwendig werdende Programm- und Terminänderungen werden, soweit möglich, rechtzeitig durch die hiesige Presse bekannt gegeben. Hierdurch wird ein Ersatzanspruch des Abonnenten gegenüber dem Kulturkreis Papenburg nicht begründet.Ein Ersatz für versäumte Aufführungen kann nicht gewährt werden.

8. Rat und Auskunft in allen Abonnementsfragen erteilt der Kulturkreis Papenburg, Hauptkanal rechts 73, Tel. 0 49 61 / 8 23 07 und 8 23 37.